Die Kanzlei

Leistungsprofil unserer Kanzlei

Wir bieten unseren Mandanten aufgrund langjähriger Erfahrung und ständiger Weiterbildung eine umfassende und fundierte Rechtsberatung in allen Schwerpunktbereichen, die wesentlich dazu beiträgt, dass langjährige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, vertreten wir Sie vor allen deutschen und französischen Gerichten mit vollem Einsatz.

Unsere Kanzlei ist grenzüberschreitend tätig und bietet grenzüberschreitende Rechtsberatung, insbesondere in den Bereichen Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht.

Seit dem Jahr 2000 arbeiten wir mit Herrn Rechtsanwalt – Avocat – Thierry Coumes mit Kanzleien in Saargemünd und Paris zusammen.

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht und arbeiten in diesen Bereichen eng mit Notaren und Steuerberatern zusammen.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in all diesen Bereichen mit großem Engagement und hoher Fachkompetenz.

Kanzleihistorie

Die Kanzlei wurde 1950 von Herrn Rechtsanwalt Hubert Ney, Ministerpräsident des Saarlandes a. D., gegründet.

Am 01.02.1978 übernahm Herr Rechtsanwalt Bernhard Welsch, Sohn des Ministerpräsidenten des Saarlandes a. d. und Oberjustizrates Heinrich Welsch, als alleiniger Gesellschafter die Kanzlei.

Am 01.01.1996 trat Frau Rechtsanwältin Danielle Welsch in die Kanzlei ein und prägte in der Folgezeit die Ausrichtung im Familien- und Erbrecht.

Am 01.08.2000 wurde zusammen mit Herrn Rechtsanwalt – Avocat – Thierry Coumes eine deutsch-französische Bürogemeinschaft gegründet.

Am 01.07.2018 wurde unser Team durch Frau Rechtsanwältin Laura Welsch verstärkt.

Bürogemeinschaft

Am 1.8.2000 wurde zusammen mit Rechtsanwalt Thierry Coumes eine Bürogemeinschaft gegründet, seitdem ist die Kanzlei Welsch & Welsch verstärkt im Raum Saar-Lor-Lux tätig.

Die Kanzlei Thierry Coumes befindet sich in Saargemünd, 13, place du marchè.
Dank Zusammenarbeit mit Korrespondenzanwälten ist die Kanzlei darüber hinaus bereit, Mandanten in allen EU-Ländern, Algerien, in den USA, in Kanada, in Indien und Thailand beizustehen.
Die Kanzlei bietet Kreditinstituten, Unternehmen, Versicherungsgesellschaften und Privatpersonen eine umfangreiche Palette an Rechtsberatung und Vertretung vor Gerichten im französischen  und deutschen Recht.

Weitere Zweigstellen befinden sich in Metz, 19, rue de Sarre und in Paris, 18-20 rue de L’évangile.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www. avocat-anwalt.eu

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